Allgemeine Reisebedingungen der Inside Travel GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reisen zwischen dem Kunden (m/w/d) und Inside Travel GmbH („Inside Travel“), bei welchen Inside Travel zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise für den Kunden zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Vermittlung touristischer Einzelleistungen durch Inside Travel.
2. Anmeldung zur Reise und Vertragsschluss
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde Inside Travel den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Buchungsauftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Für die Vertragspflichten mitangemeldeter teilnehmender Personen haftet der Kunde wie für eigene, wenn er diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Auftrages durch Inside Travel zustande, über die Inside Travel die anmeldende Person mit der Reisebestätigung informiert. Die Reisebestätigung wird ihr in jedem Fall, auch bei mündlicher Vertragsannahme, als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) ausgehändigt (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).
2.3 Kein Widerrufsrecht: Inside Travel weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Reisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Vertrag auf Basis der AGB ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Bezahlung
3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Prämie für eine vermittelte Versicherung ist mit der Anzahlung fällig.
3.2 Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere von Inside Travel nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Inside Travel eingegangen sein.
3.3 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist Inside Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Schadensersatz zu belasten, dessen Höhe entsprechend der Entschädigung, wie in Ziff. 6.2 vorgesehen, festgelegt werden kann.
3.4 Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschriftverfahren, so muss er nach Vorlage von Inside Travel ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und seine Bankverbindung und Adresse nennen sowie die Einwilligung zur Lastschrift erteilen. Als Vorabinformation des Kunden („Pre-Notification“) gilt im Zweifel die Reisebestätigung als Vertragsdokument. Es wird eine Frist von einem Tag für die Vorabinformation zwischen Inside Travel und dem Kunden vereinbart. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten - die Anzahlung 7 Tage nach Buchung – und, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation abgebucht.
4. Leistungen
4.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen von Inside Travel ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung i. V. m. der für die betreffende Reise geltenden Leistungsbeschreibung im Prospekt und den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen als Vorgabe des Kunden, welchen Inside Travel zugestimmt hat.
4.2 Wird auf Wunsch des Kunden von Inside Travel ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Inside Travel ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.
4.3 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Agenturen, Hotels, Transportunternehmen, Referenten, usw.) und Reisebüros oder sonstige Reisevermittler sind von Inside Travel nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von Inside Travel hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 Inside Travel behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Inside Travel den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten von Inside Travel führt.
5.2 Inside Travel behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann insbesondere der Fall sein bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Austausch des Start- und / oder Zielflughafens, erforderlichen Routenänderungen, auch von Flugstrecken, oder Änderungen des Zeitplans, insbesondere wegen des Streiks von Beförderungsunternehmen, Routenänderungen wegen Naturereignissen oder widrige Wetterbedingungen, wie etwa Erdrutsch, Überschwemmung, jeweils in zumutbarem Umfang, notwendigen Änderungen von Zeitpunkt und Reihenfolge von Programmpunkten oder dem Austausch von Leistungsträgern bei Ausfall derselben in zumutbarem Umfang, auch bei Personenänderungen bei Verhinderung oder Krankheit. Inside Travel wird den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Inside Travel sie nicht einseitig vornehmen. Inside Travel kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Inside Travel bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Inside Travel die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. Inside Travel kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Inside Travel bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.4 Inside Travel kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Inside Travel den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Inside Travel. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären.
6.2 Wenn der Kunde zurücktritt, kann Inside Travel eine angemessene Entschädigung verlangen. Inside Travel behält sich vor, die Entschädigung pauschaliert oder konkret zu berechnen. Pauschaliert bestimmt sich die Entschädigung, orientiert nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung des Kunden und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, in Prozent des Reisepreises wie folgt:
bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn
/ bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Inside Travel ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Inside Travel behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen die Höhe der Entschädigung anhand der im Einzelfall ihr tatsächlich entstandenen Kosten, wie etwa Stornierungskosten für Leistungsträger vor Ort oder Vermittler, konkret zu berechnen und diese Entschädigung vom Kunden zu fordern. Dabei kann Inside Travel auf Wunsch des Kunden die Höhe der Entschädigung begründen.
6.3 Inside Travel empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
6.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann Inside Travel bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von Euro 50,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziff. 6.2 genannten Bedingungen möglich. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als Euro 50,- bei der Umbuchung anfiel.
6.5 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Inside Travel nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Inside Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Inside Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Inside Travel darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Inside Travel hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6.6 Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten, erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Inside Travel ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt und Kündigung durch Inside Travel
8.1 Inside Travel kann bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung nochmals diese Zahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
8.2 Gleichermaßen kann Inside Travel von dem vereinbarten Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Inside Travel aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Tritt Inside Travel vom Reisevertrag zurück, so werden dem Kunden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstattet.
9. Obliegenheiten des Kunden, Seminare und Gesundheit
9.1 Der Kunde muss Inside Travel unverzüglich informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht bis 8 Tage vor Reisebeginn oder in dem von Inside Travel genannten Zeitraum erhalten hat oder wenn seine Unterlagen oder Flugtickets falsche Angaben, etwa bezüglich personenbezogener Daten, enthalten. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen, wenn ein Flug mitgebucht wurde.
9.2 Der Kunde ist zur Beachtung der ihm in der Reiseausschreibung und / oder den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweisen, insbesondere der von Inside Travel übermittelten Reise- und Gesundheitstipps, verpflichtet. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung, insbes. Ayurveda-Behandlungen, zulässt.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.4 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er am Abreiseort rechtzeitig erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei Letzteren muss sich der Kunde mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden, um Check-In, Sicherheitskontrollen rechtzeitig passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind. Auch bei der Buchung von Rail & Fly-Tickets hat der Kunde bei nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass er eine Bahnanfahrt zum Flughafen auswählt, die ihm erlaubt, mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einzutreffen.
10. Weitere Obliegenheiten des Kunden, Mängel, Gepäckverspätung
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Dies kann gegenüber der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer geschehen. Soweit Inside Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Inside Travel den Reisemangel zu beseitigen. Inside Travel kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Inside Travel kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Inside Travel die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Inside Travel Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Inside Travel gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Inside Travel eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Inside Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Inside Travel hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11. Pass- und Visumerfordernisse, Gesundheitsvorschriften
11.1 Inside Travel informiert jeden Kunden über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste) des Bestimmungslandes, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa.
11.2 Derzeit sind für die Anreise zu den Kursorten in Europa für Deutsche lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und keine Visa nötig. Bezüglich aller anderen Länder informiert Inside Travel den jeweiligen Kunden im Reisekatalog oder in separaten, vorvertraglichen Informationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind, sowie über die ungefähren Fristen zur Erlangung der für die Reise notwendigen Unterlagen.
11.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Inside Travel bedingt.
11.4 Der Kunde sollte sich über die von Inside Travel gegebenen Informationen hinaus über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird (unabhängig von 11.1) verwiesen.
12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Inside Travel ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Inside Travel diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Inside Travel muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit einem Flugverbot in der EU, ist auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en in einer deutschen Übersetzung einsehbar.
13. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Inside Travel für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Datenschutz und Widerspruchsrechte des Kunden
14.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Inside Travel den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Inside Travel hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@inside-travel.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Inside Travel unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
14.2 Mit einer Nachricht an info@inside-travel.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
15. Sonstiges, Verbraucherschlichtung
15.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Inside Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Inside Travel vereinbart.
15.2 Inside Travel nimmt nicht an einer Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Inside Travel GmbH, Klaus-Honauer-Str. 1, D-83512 Wasserburg a. Inn;
Tel.: (08071)2781, Fax: (08071)5824,
E-Mail: info@inside-travel.com Internet: www.inside-travel.com
Bürozeiten: Mo.-Fr. 10-17 Uhr (Kernarbeitszeit)
Notrufnummer für Reisen in den Reiseunterlagen.
USt.-ID gem. § 27a UStG: DE 131199860;
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Nürnberger Versicherungs AG, 90334 Nürnberg, Telefon: (0911) 531 6666, Telefax: (0911) 531 3206, Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Inside Travel GmbH vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de